Krebsvorsorge
Jede Frau kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt.
Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können. So kann häufig eine hundertprozentige Heilungsrate erreicht werden.
Was gehört zur gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung?
Messung des Blutdruckes,
Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes ,
Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen,
Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke,
Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr,
Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr.
Gelegentlich wird zusätzlich eine Beurteilung des Muttermundes oder der äußeren Scheide mit einer Lupe vorgenommen (Kolposkopie bzw. Vulvoskopie), ggf. erfolgt zusätzlich eine Anfärbung des Muttermundes oder der Schamlippen mit Essig und/oder Jod, um veränderte Zellen besser beurteilen zu können.
Bei vermehrtem Ausfluss aus der Scheide wird Scheidensekret entnommen und auf Infektionen untersucht.